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7.5.11

Weiterhin Feuerverbot in Wäldern und an

Waldrändern

 

Communiqué  des Kantonalen Führungsstab

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Obwohl sich in den letzten Tagen infolge

vereinzelter Niederschläge die Feuergefahr

geringfügig entschärft hat, besteht weiterhin

erhöhte Waldbrandgefahr. Zudem zeigen die

Meteo-Aussichten für die kommenden Tage

tendenziell wieder in Richtung Trockenheit.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die

Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) behalten

das Feuerverbot gestützt auf das geltende

Brandschutzrecht und in Absprache mit umliegenden

Kantonen weiterhin für das ganze Kantonsgebiet in

Wäldern und an Waldrändern bei. Dieses Verbot gilt

wie bisher ausdrücklich auch für die bestehenden,

eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und

Spielplätzen.

Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit

Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht

geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden

Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an

Waldrändern weggeworfen werden.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst

nach längeren, flächendeckenden Niederschlägen und

einer Neubeurteilung der Lage durch KFS und AGV

wieder aufgehoben. Die Aufhebung wird zur

gegebenen Zeit kommuniziert.

Zur Erinnerung: Beim Feuern im Freien ausserhalb der

Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen

einzuhalten:

- keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer

wegwerfen

- bei Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im

Freien nicht feuern

- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen

- Feuerstellen erst verlassen, wenn die verbleibende

Glut gelöscht ist.

Kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten,

Schrebergärten, Terrassen usw.) sind weiterhin

erlaubt. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht

geboten.

Der KFS und die AGV bitten die Bevölkerung um

Verständnis und appellieren an ein

verantwortungsbewusstes Verhalten zur Verhinderung

von Bränden.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende (5. Mai 2011 von 08.00 bis 10.00 Uhr):

Ulrich Brunner, Abteilungsleiter Brandschutz, Aargauische Gebäudeversicherung

Telefon 062 836 36 49

Martin Widmer, Chef Kantonaler Führungsstab

Telefon 062 835 31 01 oder 079 332 60 69

 

 
 
Samstag, 19. Mai 2012