Im Kanton Aargau gilt ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot gilt laut Behörden ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.
Das Verbot wurde notwendig, weil der Waldboden nach den ausgebliebenen Niederschlägen weiter ausgetrocknet ist und sich die Brandgefahr deshalb deutlich erhöht hat, wie der kantonale Führungsstab (KFS) am Dienstag mitteilte.
Zusätzlich zum Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden.
Das Verbot bleibt gemäss KFS bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben
Quelle: (AZ)







