....wir machen auch Hausbesuche!
Heute feiert Geburtstag: Peter Häusermann (30);
Aktuell


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Aktuell:

Brandgefahr Fasnacht: Damit der Feuerteufel nicht sein Unwesen treibt
Im fasnächtlichen Gedränge hat Feuer ein leichtes Spiel. Kostüme und Dekorationen können im Kontakt mit Feuer oder brennenden Zigaretten schnell in Brand geraten. Für die Fasnachtszeit rät die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung zu einem besonders vorsichtigen Umgang mit Feuer.

Feuerzeuge, Zigaretten, Fackeln oder Laternen sind regelmässig gefährliche Brandverursacher an der Fasnacht. „Die leicht brennbaren Stoffe von Dekorationen und Fasnachtskostümen fangen schnell Feuer“, macht Kurt Steck, Brandschutzexperte der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung, auf die Gefahren aufmerksam.

Vorsichtsmassnahmen für Fasnächtler:
  • Für Fasnachtskostüme und Dekorationen schwer brennbare Materialien verwenden.
  • Auf Tüll- und Nylonstoffe verzichten. Diese Stoffe schmelzen im Kontakt mit Feuer und können schwere Hautverletzungen verursachen.
  • Stoffe mit Flammenschutzmittel (erhältlich im Fachgeschäft) behandeln.

Vorsichtsmassnahmen für Veranstalter von Maskenbällen:
  • Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge freihalten.
  • Offenes Feuer in Laternen oder Fackeln ist als Fasnachtsdekoration ungeeignet.
  • Dekorationen mit flammenhemmenden Mitteln behandeln.

Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann gilt:
Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.
 
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3. Januar 2012

 

Wir begrüssen unsere neuen Kammeraden.

Heute hies es für die 7 Neueingeteilten Feuerwehrmänner Kleiderfassen.  

 

Neueingeteilte 017 (640x480)

 

Wir wünschen allen viel Freude bei ihren neuen Aufgaben.

 
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18. Juli 2011 - Unwetter im Aargau 

Hohe Schäden nach Sturm und Hagel im Aargau

Seit dem Schadensjahr 2002 wurde der Kanton nicht mehr von so schweren Unwettern heimgesucht wie von jenen am 12./13. Juli. Hagel und Sturm hinterliessen Gebäudeschäden

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10.6.11

 

In Aargauer Wäldern darf an Pfingsten grilliert werden
Im Kanton Aargau ist das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aufgehoben worden.
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen führten zu einer Entspannung der Brandgefahr.
 
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13.5.11
Der Kanton Aargau lockert das Feuerverbot in Wäldern
Der Regen brachte die ersehnte Wende. Nach den gestrigen Niederschlägen lockert der Kanton Aargau das verhängte Feuerverbot. Somit kann an Grillplätzen wieder grilliert werden.
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7.5.11

Weiterhin Feuerverbot in Wäldern und an

Waldrändern

 

Communiqué  des Kantonalen Führungsstab

Download: Communiqué als PDF

Obwohl sich in den letzten Tagen infolge

vereinzelter Niederschläge die Feuergefahr

geringfügig entschärft hat, besteht weiterhin

erhöhte Waldbrandgefahr.

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20.4.11

  

In den Aargauer Wäldern gilt bis auf weiteres ein Feuerverbot!

 

Im Kanton Aargau gilt ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot gilt laut Behörden ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.
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14.3.2011
 
 
Auch der Ständerat für Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
 
Feuerwehrsold: Wer Miliz-Feuerwehrdienst leistet, soll seinen Sold nicht mehr als Einkommen versteuern müssen. Das beschloss der Nationalrat. Auf Bundesebene steuerfrei sind Sold und Entschädigungen bis 5000 Franken pro Jahr. Der Bundesrat hatte als Obergrenze lediglich 3000 Franken beantragt.
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Mittwoch, 22. Februar 2012